Bericht zum Aussichtsrad in Berlin

Aus der Sitzung des Senats am 19. Juni 2007:

Der Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer den Schlussbericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Thema “Aussichtsrad in Berlin” beschlossen. Der Hauptausschuss hatte den Senat aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Genehmigung der Errichtung eines Riesenrades insbesondere am Rande des Zoologischen Gartens im Bereich der Hertzallee zu prüfen. Bei einer positiven Standortentscheidung sollten alle erforderlichen Schritte für eine schnelle Realisierung dieses Investitionsvorhabens in die Wege geleitet werden. Das Bezirksamt Mitte hat zur Realisierung des Aussichtsrades den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1 – 44 VE aufgestellt, der sich derzeit im förmlichen Verfahren befindet. Das Verfahren wird in einer vom Bezirksamt Mitte geleiteten Steuerungsrunde begleitet. Der städtebauliche Rahmenplan, mit dem die städtebauliche Einpassung des Aussichtsrades in das Umfeld ermöglicht werden sollte, liegt nun in einer abgestimmten Fassung vor. Er ist allen Beteiligten zur Kenntnis gelangt. Er weist nach, dass die städtebauliche Entwicklung des Umfeldes an dem vorgesehenen Standort mit dem geplanten Aussichtsrad in Einklang gebracht werden kann. Die positive Standortentscheidung war maßgeblich davon abhängig, das Aussichtsrad verkehrlich zu erschließen. Der Investor (Great Berlin Wheel GmbH & Co. KG) hat daher ein umfangreiches Verkehrsgutachten vorgelegt, um die Realisierungsfähigkeit für diesen Ort nachzuweisen. Ein von einem Ingenieurbüro erarbeitetes Verkehrskonzept liegt ebenfalls in abgestimmten Form vor. Danach wird das Aussichtsrad im Wesentlichen durch den öffentlichen Nahverkehr und durch Reisebusverkehr erschlossen. Die Reisebusse werden durch ein Abruf- und Buchungssystem in beschränkter Anzahl an das Terminal des Aussichtsrades herangeführt. Die Jebensstraße wird als Einbahnstraße geführt, die Querung der Hardenbergstraße für Fußgänger in Verlängerung der Jebensstraße neu gebaut. Die im Verkehrskonzept dargestellten Maßnahmen werden als Voraussetzung der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Aussichtsrad in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt. Damit ist die Standorteignung für das Aussichtsrad hinreichend nachgewiesen.